Information
Die Ordnung 112 ist für Neubau-, Umbau-, Erhaltungs- und Umnutzungsvorhaben mit grossem Koordinationsbedarf im Hoch-, Tief- und Anlagenbau ausgelegt. Sie ist schwergewichtig auf die Realisierung von Bauvorhaben ausgerichtet, stellt Grundlagen, Ziele, erwartete Ergebnisse sowie Leistungen und Entscheide des Auftraggebers zusammen und leitet daraus die entsprechenden Leistungen des Planerteams ab. Im LM 112 wird darauf verzichtet, die Leistungen zu detaillieren und auf die einzelnen Funktionen im Planerteam aufzuteilen. Die Aufgabenteilung basiert auf den fachspezifischen Leistungsbeschrieben in den LHO.
Neuerungen gegenüber dem Leistungsmodell 95
- Die Ausschreibung und die Bewirtschaftung sind eigenständige Phasen. Der Rückbau ist nicht mehr Bestandteil des LM 112. Er soll vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt als Projekt in Auftrag gegeben werden.
- Die Gesamtleitung ist als phasenunabhängige Leistung beschrieben. In den Teilphasen sind nur noch die spezifischen Ergänzungen aufgeführt.
- Es wird klar unterschieden zwischen den erwarteten Ergebnissen sowie zwischen den Leistungen (Pflichten) des Auftraggebers und denjenigen des Planers.
- Die Module sind als Elemente des Planungsprozesses für alle Arten von Bauvorhaben formuliert.
- Ergebnisse, Entscheide und Leistungen sind nach Leistungsbereichten strukturiert. Die detaillierten fachspezifischen Leistungsbeschriebe in den LHO sind ebenso gegliedert.
