Information
Ziel dieser Norm ist es, eine gute, gleichbleibende Beschaffenheit des Beckenwassers von öffentlichen Bädern in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik zu gewährleisten, damit keine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, zu befürchten ist. In der Norm werden Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit, die Wasseraufbereitungsanlagen und die notwendigen Kontrollen festgelegt. Das Wohl der Badegäste sowie Umweltaspekte sind dafür wesentliche Kriterien. Für die Aufbereitung werden Verfahren genannt, mit denen diese Ziele erreicht werden können. Ergänzende Informationen und Empfehlungen (z.B. zu Desinfektionsmitteln, hydraulischen Systemen, Konstruktion und Materialien, Unfallverhütung, Umgebungshygiene, Abnahme von Anlagen und Richtlinien für den Betrieb) sind im Anhang aufgeführt. Die Norm 385/1 richtet sich in erster Linie an Planer und Betreiber von öffentlichen Bädern sowie an die kantonalen oder kommunalen Behörden, welche für die Überwachung dieser Anlagen zuständig sind.
