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Keine Artikel 6 und 7 mehr in den LHO
Für die Übergangslösung werden Artikel 6 «Honorarberechnung nach dem effektiven Zeitaufwand» und Artikel 7 «Honorarberechnung nach den Baukosten» aus den Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) herausgelöst und als separate unverbindliche Kalkulationshilfen (KH) publiziert. Die Trennung von Ordnung und Kalkulationshilfe ermöglicht die periodische Aktualisierung der Kalkulationshilfe aufgrund statistisch ausgewerteter Erhebungsdaten, unabhängig von den LHOs.
Verzicht auf bisherige Empfehlungen
Die Übergangslösung verzichtet zudem auf konkrete Honorarerhöhungsempfehlungen (z.B. Art. 5.9, 5.10), auf die Bezeichnung der Reisezeit als Arbeitszeit (z.B. Art. 5.5, 6.2.2) und auf den Anforderungsfaktor «a», welcher die Art des Auftrages berücksichtigt (Art. 6.3.2f). Des Weiteren weist sie den Variablen Schwierigkeitsgrad «n», Anpassungsfaktor «r», Teamfaktor «i», Faktor für Sonderleistungen «s» und Faktor für Umbau, Unterhalt, Denkmalpflege «U» keine numerische Werte mehr zu, wenn diese nicht auf statistischen Erhebungen basieren. Die Werte der entsprechenden Variablen sind projektspezifisch zwischen Auftraggeber und Beauftragten zu verhandeln.
