Information
Planungswettbewerbe sind ein wichtiges Instrument für die Auswahl einer funktionell, gestalterisch und ökonomisch optimierten Lösung für eine Bauaufgabe und die Wahl des Planers. Die Veränderung der rechtlichen Situation im öffentlichen Beschaffungswesen durch den Beitritt der Schweiz zum GATT/WTO-Übereinkommen und das neue Binnenmarktgesetz machten eine Überarbeitung der Ordnungen SIA 152 für Architekturwettbewerbe und SIA 153 für Ingenieurwettbewerbe notwendig. Zielsetzungen für die Neubearbeitung waren:
?- Kompatibilität mit den Bestimmungen auf der Ebene von Bund, Kantonen und Gemeinden
?- Anwendbarkeit für öffentliche und private Auftraggeberinnen
?- Regelung der Architektur- und Ingenieurwettbewerbe in der gleichen Ordnung
Die gemeinsam mit Vertretern wichtiger Auftraggeberorganisationen erarbeitete neue Wettbewerbsordnung SIA 142, Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, berücksichtigt die Interessen der beteiligten Partner, Bauherren, Planende und Ausführende - in ausgewogenem Mass. Sie regelt den Ablauf des Wettbewerbsverfahrens und legt die Rechte und Pflichten der Beteiligten fest. In den wesentlichen Grundsätzen entspricht sie den bisher für die Durchführung von Planungswettbewerben geltenden Regelungen. Anpassungen wurden dort vorgenommen, wo die neue rechtliche Situation im öffentlichen Beschaffungswesen es erforderte, wie zum Beispiel die Öffnung der Märkte und das Gebot der Nichtdiskriminierung, oder wo wichtige Bedürfnisse der Auftraggeber diese nahe legten, zum Beispiel die Möglichkeit, Wettbewerbe unter integralen Planungsteams durchführen zu können. Neu aufgenommen ist der Gesamtleistungswettbewerb, ein Verfahren, bei dem das Projekt mit einem verbindlichen Preisangebot gekoppelt ist und der in den Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen als mögliche Form eines Vergabeverfahrens vorgesehen ist.

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